„Guter Tag für unsere Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste“
In einem persönlichen Schreiben informiert die Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz MdB die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und das Technische Hilfswerk im Wahlkreis Tübingen-Hechingen über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der diese Woche vom Regierungskabinett gebilligt wurde.
Annette Widmann-Mauz MdB: „Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) schafft das, was seinem SPD-Vorgänger jahrelang nicht gelang. Endlich ist der Weg frei für einen wirksamen, kostengünstigen und unbürokratischen Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen. Die christlich-liberale Koalition erleichtert damit die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten. Entsprechend ihrer regionalen Bedürfnisse können nach Inkrafttreten des Gesetzes die jeweiligen Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen unbürokratisch und kostengünstig gestalten. Die betroffenen Organisationen können eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7.5 t durchführen. Bisher konnten nur Feuerwehrführerscheine bis zu 4,75 Tonnen ausgegeben werden. Nun wird endlich Rechtssicherheit für die Einsatzfahrerinnen und Einsatzfahrer hergestellt.“
Seit Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 sind Besitzer eines Pkw-Führerscheins nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge in der Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t zu steuern. Für diese Gesamtmasse ist nunmehr eine Fahrerlaubnis der Klasse Cl und für Kraftfahrzeuge über 7,5 t eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Da selbst die kleineren Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste aus technischen Gründen in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 t überschreiten, laufen diese Hilfsdienste mehr und mehr Gefahr, nicht mehr genug ehrenamtlich tätige junge Fahrzeugführer zu finden. Denn junge ehrenamtlich Tätige verfügen vielfach zwar über einen „normalen“ Pkw-Führerschein, nicht aber über eine deutlich aufwendiger und teurer zu erwerbende Fahrerlaubnis für schwerere Fahrzeuge.
Nach Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes sind bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt werden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Der Bundesrat wird den Gesetzentwurf erstmalig am 11. Februar 2011 behandeln. Die 1. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 17. März 2011 vorgesehen, sodass das Gesetz nach seiner abschließenden Befassung durch den Bundesrat voraussichtlich noch im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten kann.
Widmann-Mauz MdB: „Ich bin überzeugt, dass auch die Europäische Union diese ehrenamtsfreundliche Regelung billigen wird.“
Die Internetseite der Bundestagsabgeordneten und parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widhiermann-Mauz (CDU) finden Sie hier.