Der Tübinger CDU-Kreisvorsitzende MD Klaus Tappeser teilte mit, es sei eine von 13 Mitgliedern unterzeichnete Wahlanfechtung auf der Kreisgeschäftsstelle eingegangen. „Es ist das gute Recht der Mitglieder eine Wahl anzufechten“, nimmt Tappeser zu diesem Vorgehen Stellung. „Die Nominierung unseres Kandidaten muss über jeden Zweifel erhaben sein. Deshalb werde ich dem CDU-Kreisvorstand vorschlagen, die Nominierung zu wiederholen“.
Die Anfechtung einer Wahl, bei der eine wichtige Position neu besetzt werden soll, ist nicht unüblich. „Dies zeigt, wie hoch das Interesse am Landtagsmandat ist“, so der Kreisvorsitzende. Mit Horst Schuh ist dieses Vorgehen abgesprochen; er ist ausdrücklich damit einverstanden.
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