CDU-Stadtverband Tübingen

Gröhe: "Stärker auf christliche Wurzeln besinnen"

Ladenöffnungszeiten

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat das Verfassungsgerichtsurteil zu den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten begrüßt. Damit habe sich das Gericht gegen die "massive Kommerzialisierung der Adventszeit und des Weihnachtsfestes" gewandt. Das Karlsruher Gericht habe "den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags und die kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft gestärkt", sagte Gröhe der "Rheinischen Post" (02.12.09).

"Besonderer verfassungsrechtlicher Schutz des Sonntags gestärkt"

Es sei für alle Menschen "unabhängig von der Religionszugehörigkeit" wichtig, dass es "verlässlich einen Tag der  Ruhe gibt", sagte der CDU-Generalsekretär weiter. Zugleich forderte er, sich "wieder stärker auf unsere christlichen und kulturellen Wurzeln zu besinnen".

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil entschieden, dass die vier Adventssonntage der "Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" dienen und nur sehr eingeschränkt kommerziell genutzt werden dürfen. Damit erklärte es Teile des Berliner Ladenöffnungsgesetzes, gegen das Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften geklagt hatten, für verfassungswidrig. Das Gericht bekräftigte, dass der besondere Schutz von Sonn- und Feiertagen nur in besonderen Ausnahmen durchbrochen werden dürfe und dazu "bloße wirtschaftliche Interessen" nicht genügen. Für die kommenden Adventssonntage ist das Urteil jedoch noch nicht gültig, Berlin muss im Jahr 2010 ein neues Ladenschlussgesetz verabschieden.