Bei erstmaligem Rentenanspruch bis 31. Oktober Antrag auf Mütterrente stellen!
Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt:
„Frauen, die durch die Mütterrente erstmals einen Rentenanspruch erwerben, sollten unbedingt noch bis Ende Oktober einen Rentenantrag stellen, um kein Geld zu verlieren. Denn nur so wird ein rückwirkender Rentenbeginn ab dem 1. Juli2014 gewährleistet. Bei späteren Anträgen beginnt die Rente jeweils erst ab dem Antragsmonat. Deshalb heißt es jetzt handeln!“
Frauen, die sehr früh ihre Berufstätigkeit zugunsten von Kindern aufgegeben haben, können von der Mütterrente profitieren, obwohl sie bislang noch keine eigene gesetzliche Rente erhalten haben, da sie keine oder nicht genügend Beitragszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung zu verzeichnen hatten. In Deutschland gilt: Personen mit Beitragszeiten von fünf Jahren können von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente erhalten. Durch die von der Großen Koalition eingeführte Mütterrente wird ab 1. Juli 2014 für jedes vor 1992 geborene Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit (= Beitragszeit) angerechnet.
Frauen, die hierdurch erstmals auf die Beitragszeit von fünf Jahren kommen, haben ab 1. Juli 2014 Anspruch auf Regelaltersrente. Das betrifft z. B. Frauen, die drei vor 1992 geborene Kinder haben und selbst nie oder kaum erwerbstätig waren. Sie kommen nun durch die Geburt und Erziehung der drei Kinder mindestens auf sechs Beitragsjahre und haben dadurch einen eigenen Rentenanspruch.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Regelaltersrente aber nur gezahlt werden kann, wenn sie beantragt wird. Damit die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt ab Juli 2014 beginnen kann, muss der Rentenantrag bis Ende Oktober 2014 gestellt werden. siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/