CDU-Stadtverband Tübingen

Up and away – für ein Jahr über den großen Teich! Bewerbungsfrist für Parlamentarisches Patenschaftsprogramm läuft!

Pressemitteilung von Annette Widmann-Mauz MdB

Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz MdB, ruft Jugendliche aus ihrem Wahlkreis auf, sich für das Parlamentarische Patenschafts-Programm zu bewerben:
 

„Das Parlamentarische Patenschafts-Programm ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, in eine andere Kultur einzutauchen und dabei fließend Englisch zu lernen. Die dabei gewonnene interkulturelle Kompetenz und Auslandserfahrung zahlen sich das ganze Leben aus – denn egal ob im Beruf, Studium oder im Privaten: Von einem Auslandsaufenthalt profitiert man nicht nur fachlich, sondern stärkt sein Selbstvertrauen und verbessert seine soziale Kompetenz.“

Der Deutsche Bundestag vergibt im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms im nächsten Programmjahr 2015/2016 voraussichtlich 360 Stipendien für ein Austauschjahr in den USA. Dieses gemeinsame Programm vom Deutschen Bundestag und dem amerikanischen Kongress besteht bereits seit mehr als 25 Jahren. Ab sofort können sich Schülerinnen, Schüler sowie junge Berufstätige dafür bewerben. 285 Schülerinnen und Schüler besuchen in Amerika die High School. 75 junge Berufstätige gehen auf das College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Das PPP-Stipendium umfasst die Reise-, Programm- sowie notwendige Versicherungskosten. Die Stipendiaten leben in amerikanischen Gastfamilien. 

Die Bundestagsabgeordneten nominieren die PPP-Stipendiaten und übernehmen für sie eine Patenschaft. Im Dezember 2014 entscheidet sich, welches Mitglied des Bundestages in einem Wahlkreis parlamentarischer Pate wird. In den 9 Bundestagswahlkreisen stehen etwa 75 Stipendien für Berufstätige und 285 Stipendien für Schüler zur Verfügung. Es kann also nicht in jedem Wahlkreis ein Schüler-Stipendium vergeben werden, entscheidend ist die jeweilige Bewerberlage. Auch kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens festgelegt werden, in welchem Wahlkreis kein Schülerstipendium vergeben wird.

Schülerinnen und Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2015) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein.

Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise (31.7.2015) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein. 

Die Bewerbung für ein PPP-Stipendium ist ab sofort entweder online oder mit einer Bewerbungskarte möglich. Die Bewerbung muss bis spätestens 12. September 2014 bei der für den Wahlkreis zuständigen Austauschorganisation eingegangen sein. Ein Informationsblatt mit der Bewerbungskarte sowie weitere Informationen stellt der Deutsche Bundestag im Internet unter www.bundestag.de/ppp zur Verfügung. Ferner besteht die Möglichkeit diese beim Deutschen Bundestag, Referat WI 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin oder unter ppp@bundestag.de anzufordern.

Im Rahmen dieses gegenseitigen Austauschprogramms kommen im Sommer 2015 gleich viele amerikanische Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige nach Deutschland. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bitten daher Familien in ihrem Wahlkreis um die ehrenamtliche Bereitschaft, einen der jungen Gäste für ein Jahr bei sich aufzunehmen. Die Gastfamilien werden bei ihrem Engagement durch Austauschorganisationen unterstützt. Die Adressen dieser Organisationen finden Sie im Internet unter www.bundestag.de/ppp